Haus für Kinder München

Haus für Kinder München
81377 München

Abbruch und Neubau einer Kindertagesstätte mit Hort

Bauherr
Landeshauptstadt München

Leistungsumfang
LPH 1–8 HOAI
Brandschutzplanung

Kenndaten
NF 919 m²,BGF 1.622 m², BRI 5.467 m³

VGV Zuschlag 04|2023
Planungsbeginn 05|2023
Ausführung 02|2025 bis 09|2026

Projektbeschreibung

Die bestehende Kindertagesstätte am Farnweg 12 in München entspricht bautechnisch, sowie platzmäßig nicht mehr den Anforderungen. Das Bestandsgebäude soll ersetzt werden. An Stelle des Bestandsbaus soll auf dem Grundstück eine neue Kindertagesstätte mit zwei Kinderkrippenräumen, zwei Kindergartenräumen und ein Hortraum sowie die dazugehörigen Nebenräume errichtet werden. Ein kompletter Auszug aus dem Bestand wird vorausgesetzt. Die Bestandskita bleibt somit nicht in Betrieb und wird vor der Maßnahme abgebrochen.

Städtebau

Das Grundstück 71/18 der Gemarkung Großhadern liegt in einer gewachsenen Dorfstruktur von Großhadern und wird östlich von der Rebholzstraße und südlich vom Farnweg flankiert. Im Süden des Grundstücks befinden sich die Baudenkmäler der Grundschule am Canisiusplatz, sowie die Kath. Pfarrkirche St. Petrus Canisius mit Kirchvorplatz. Die Ausrichtung des Grundstücks ist in Ost-West-Richtung. Auf der westlichen Grundstückshälfte befindet sich die bestehende Kindertagesstätte. Im Süden und Osten befindet sich ein ausgeprägter Großbaumbestand.
Aus der Nutzung und den oben genannten Parametern ergibt sich ein dreigeschossiges, kubisches Gebäude, welches sich in der Süd-Ost Ecke platziert und den Baumbestand im Süden weitestgehend erhält. Der Baumbestand im Osten muss aufgrund eines im Untergrund vorhandenen Löschwasserbeckens (für Löschzwecke der angrenzenden Baudenkmäler) weichen, da das Becken ausgebaut werden muss. In der Nord-West Ecke ergibt sich ein großzügiger Freibereich, welcher der Straßenseite abgewandt ist.
Der Freibereich für eine vielfältige Nutzung für die Kinder wird eingezäunt, wohingegen der Vorbereich dem Straßenraum als halböffentliche Fläche zugeordnet wird.
Zur Einhaltung der Abstandsflächen musste das kubische Gebäude zudem mit Terrassen in Richtung des nördlichen Nachbars versehen werden, die sinnfällig den Nutzungsbereichen mit geringerer Nutzfläche zugeordnet werden. Die Abstandsflächen können umlaufend gem. bayerischer Bauordnung abgebildet werden.

Baustellenfotos